Freitag, 24. August 2012

Der Koch muß der deutschen Sprache vollständig mächtig sein - Vorschriften für Auswandererschiffe

Durch Zufall gefunden:
Vorschriften für Auswandererschiffe

Veröffentlicht in: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1898, Nr. 10, Seite 57 - 92

Mit Angaben u.a. zu Proviant, längster Reisedauer bei Segel- bzw. Dampfschiffen, Arzneien, Anzahl Booten

P.S. Der Kapitän braucht nicht Deutsch zu können